AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Becker Schilderfertigung & Fachhandel“
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drucker-, Schilderhersteller- und grafischen Gewerbes bzw. Werbung und Marktkommunikation, wenn in der Preisliste nicht anders angeführt. Gerichtsstand: zahlbar und klagbar in Berlin. Urheberrechte: Wir setzen bei der Vervielfältigung der uns übergebenen Vorlagen voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Urheberrechte ist. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass uns der Auftraggeber für etwaige Verletzungen von Rechtsvorschriften, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, und Medienrechte, schad- und klaglos hält.
Eigentumsrecht
Alle Leistungen von uns (z.B. Ideen, Konzepte, Texte, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Anregungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von uns. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit uns darf der Kunde die durch uns erbrachten Leistungen nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrags nutzen. Änderungen von Leistungen von uns durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von uns und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – der des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von uns, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus geht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von uns erforderlich. Dafür steht uns und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Die konkrete Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den zur betreffenden Zeit empfohlenen, vom Fachverband Drucker-, Schilderhersteller- und grafisches Gewerbe bzw. Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen „Honorarrichtlinien???. Kennzeichnung: Wir sind berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf uns und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Barzahlung
Grundsätzlich gilt Barzahlung als vereinbart. Eine Ausfolgung gegen Lieferschein kann nur an uns bekannte Firmen bzw. Dauerkunden erfolgen welche entweder uns durch gute Zahlungsmoral bekannt sind, oder sich einer Prüfung durch eine Kreditschutzorganisation unserer Wahl unterzogen haben. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Besteller/Abholer solidarisch für die Rechnungsempfänger des Auftrages. Ein Skonto wird bei Barzahlung nicht gewährt.
Preisnachlässe
Unsere Preise sind knapp kalkuliert und werden auch mit zunehmender Stückzahl immer attraktiver. Wir können daher über die in dieser Preisliste angeführten Rabatte hinaus keine Nachlässe mehr gewähren. Sondervereinbarungen sind nur in Ausnahmefällen (Großaufträge) möglich und bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung.
Lieferort
Unsere Preise sind grundsätzlich Abholpreise. Für den Versand unserer Produkte müssen wir gesondert Verpackungs- und Versandspesen oder Porto verrechnen. Offerte Telefonische oder mündliche Preisauskünfte sind prinzipiell unverbindlich. Wir bitten Sie daher, Anfragen stets schriftlich an uns zu richten, wir beantworten Ihre Anfrage umgehend.
Auftragserteilung, Korrekturabzüge, Druckfreigabe
Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Musterdrucke und Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit betreffend aller von ihm gestellten Anforderungen zu überprüfen. Mit der Freigabe zur Fertigung übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Sollte kein Muster verlangt werden, können keine Reklamationen geltend gemacht werden. Alle Mehrkosten werden vom Auftraggeber getragen.
Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von uns vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von uns vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von uns für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haften wir nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme wir selbst in Anspruch genommen werden, hält der Kunde uns schad- und klaglos. Der Kunde hat uns somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die uns aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
Produkthaftung
Jegliche Haftung nach der Produkthaftung, sowie die Haftung für Folgeschäden infolge nicht ordnungsgemäß durchgeführter Aufträge sind ausgeschlossen. Für beigestellte Druckträger oder Produkte zur Weiterverarbeitung wird keine Haftung übernommen. Für alle Arbeiten von uns, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt uns eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an dieser Arbeit keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich zurückzustellen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Drucker-, Schilderhersteller- und grafisches Gewerbe bzw. Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen „Honorarrichtlinien???. Gewährleistung und Schadenersatz: der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 8 Tagen nach Leistung durch uns schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch uns zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen.
Express-, Wochenend-, Nachtzuschlag
Sollte es notwendig sein, innerhalb von 48 Stunden dringende Aufträge zu erledigen oder unsere Produktionszeit über unsere normalen Geschäftszeiten auszudehnen, wird ein Zuschlag von 50 % des Listenpreises verrechnet. Die Entscheidung, ob das Ausdehnen der Produktionszeit erforderlich ist, liegt ausschließlich bei uns.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Nichteinhaltung unseres Zahlungszieles werden eventuell vereinbarte Preisnachlässe ungültig. Bei Überschreitung gilt der Listenpreis laut aktueller Preisliste. Verzögert sich die Zahlung über einen Monat nach Rechnungserhalt, werden Verzugszinsen von 8 % pro Monat verrechnet.
Stand 03.11.2017