Montage

Wir montieren vorzugsweise im Raum Berlin und Brandenburg.

Unser Betrieb ist dabei ausreichend Haftpflichtversichert und verfügt über langjährig erfahrene Monteure.

Unser Montagetransporter mit großem Hänger ist ausreichend mit Werkzeug, Grundmaterial wie Schrauben /Kleber und Maschinen bestückt. Generell sind Leitern an Bord und nach Bedarf ist ein Stromaggregat sowie eine firmeneigene Rollrüstung und ein großer Abbruchhammer dabei.

Schnelle fachliche Montageberatung erhalten Sie bei Hr. Egermayer unter der mobilen Tel-Nr.: 0049 173 617 63 14

Leistungen im Innenbereich

Wir begleiten beratend Ihr Bauprojekt und führen die Montagen dann auch selbst durch.

  • Wir sind für den Bauherren Werktags mobil erreichbar.
  • Für die Innerbetriebliche Beschilderung mit Schilder nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 beraten wir Ihre  Arbeitsschutzfachkraft.
  • Anfertigung und Montage von Feuerwehrschilder und Beratung
  • Durchführung von Kernbohrungen im Innenbereich und einkleben mit Injektionsmörtel
  • Lohnleistung für andere Firmen unserer Branche
  • Vorarbeiterarbeiten
  • Folienverklebungen jeglicher Art
  • Anfertigungen von Konstruktionen zur Schilderbefestigung und Umarbeitungen vor Ort

Leistungen im Außenbereich

Wir begehen mit ihnen die Örtlichkeiten und unterbreiten Vorschläge für qualitativ hochwertigen aber auch kostengünstigen Montagen und beraten was zum Beispiel bei der Bodenbeschaffenheit zu beachten ist.

  • Arbeitsbühnenmontagen mit der Anhängerhebebühne bis 20 Meter Arbeitshöhe
  • Stromversorgung auf der Baustelle durch eigene Aggregate
  • Fundamentarbeiten u.a. für Stelen und Pylone
  • Aushubentsorgung
  • kleinere Pflasterarbeiten
  • Lieferung von Fundamentplänen nach Herstellervorgaben
  • Montage von großen Schildern, Stelen und Pylonen mittels Stapler und ggf. externem Kran
  • Transporte bis 2 Tonnen
  • sicherer Erdaushub, generell von Hand
  • Folienverklebungen im Trocken- und Nasskaschierverfahren
  • Montage von sämtlichen Leuchtreklamen, inklusive Elektroanschluss 220V / 12V, ab Hausfassade
  • thermisch getrennte Verschraubungen bei Dämmungsfassaden von Würth und Hilti mit Spezifikation
  • Hilti Klebetechnik mittels Mehrkomponenten Injektionsmörtel
  • Kernbohrungen mit eigener Kernbohrmaschine (siehe Bild oben)
  • setzen von Schraubfundamenten / Krinnerhülsen

Schraubfundamente können durch uns wieder ausgebaut werden und sind somit wiederzuverwenden. Zum Beispiel auf Landesgartenschauen.

Wir liefern und montieren in enger Zusammenarbeit die hochwertigen Wegeleitsysteme der Firma Informationstechnik Meng GmbH.

Wir liefern und montieren Produkte der Schilderfabrikation Moedel GmbH u.a. das System „Moedel Berlin“ an verschiedene Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin.

Betreuung der Beschilderung  in Geschäftshäusern

Wir montieren Wegeleitsystem in Geschäftshäusern und betreuen dieses über viele Jahre.

Sämtliche Beschilderungsentwürfe werden dabei archiviert, um auch noch viel später sagen zu können, welches Material oder z. B. Schriftarten verwendet wurden.

Wartung

Dabei reinigen, reparieren und polieren wir Schildersysteme fachlich korrekt auf.

  • a. polieren wir Messingschilder direkt vor Ort.

Unser Portfolio umfasst außerdem:

  • Tiefgaragenbeschilderung
  • Verkehrsschilder
  • Rohrrahmen, Pfosten und Montagematerial für Verkehrszeichen
  • Kombi-Verkehrszeichen
  • Park- und Haltverbotszeichen
  • Beschilderung Behindertenparkplatz
  • Höhenleitmale und Leitbaken
  • Parkplatzschilder
  • Parkplatz-Reservierungsschilder
  • Hinweisschilder für das Betriebsgelände
  • Wegweiser für das Betriebsgelände
  • Rohrrahmen, Pfosten und Montagematerial für Verkehrszeichen
  • Parkbügel und Parkpfosten
  • Kfz-Parkbuchten mittels Fahrbahnmarkierungen auf privaten Parkplätzen

Parkplatzsperren

Wir liefern mobile Parkverbotsschilder für kurzzeitige Absperrungen von Parkflächen im öffentlichen Straßenbereich von z.B. Umzügen, Heizöllieferung usw. Der Preis pro Garnitur beträgt 25 € netto für 7 Tage. Die Genehmigung können wir für weitere 25 € netto einholen (Dabei ist der Genehmigungszeitraum 4 Wochen zu beachten!)

Aufstellgenehmigung von mobilen Parkverbotsschildern in Berlin

Quelle: „Service-Portal Berlin“

Haltverbot für Umzüge
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Gebühren

  • je nach Umfang und Dauer, mind. 21,00 Euro

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 4 Wochen

Zuständige Behörden

  • Der Antrag ist im Ordnungsamt in der dortigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll

Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Straßenverkehrsbehörde)

Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirksamt Lichtenberg
Ordnungsamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf

Bezirksamt Mitte
Ordnungsamt Mitte
Ordnungsamt Mitte – Straßenverkehrsbehörde

Bezirksamt Neukölln
Ordnungsamt Neukölln – Straßenverkehrsbehörde

Bezirksamt Pankow
Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde

Bezirksamt Reinickendorf
Ordnungsamt Reinickendorf – Straßenverkehrsbehörde

Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau – Straßenverkehrsbehörde

Termin buchen!

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Treptow-Köpenick
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Straßenverkehrsbehörde

Aufstellen von Leuchtkästen und Werbeschildern an Gebäuden

Quelle: „Service-Portal Berlin

Straßenrechtliche Sondernutzung Erker, Balkon, Werbeschild an Gebäuden

Die Errichtung und Nutzung von Vorbauten, Balkonen, Stufen, Rampen, Schaukästen, Automaten u.ä., Vordächern, Eingangsüberdachungen u.ä. (ohne Werbeanlagen), Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbungen, Fremdwerbung an Baugerüsten sowie Anlagen mit Raumgewinn für den Anlieger auf und über der Straße stellt – sofern kein Anliegergebrauch vorliegt – eine Straßenlandsondernutzung dar. Der Bauherr / Eigentümer ist verpflichtet, eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

Ob Anliegergebrauch vorliegt, hängt u.a. von der Art der Nutzung, der Tiefe des Hineinragens in das öffentliche Straßenland und von der Gehwegbreite / Straßenbreite ab. Die zulässigen Maße sind daher im Einzelfall bei der Straßenbaubehörde zu erfragen.

Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag
Antrag des Bauherrn (Eigentümers) mit Lageplan und Ausmaß und Nutzungsbeginn.

Gebühren
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 67,49 Euro oder 140,61 Euro (Tarifstelle 6911 a oder 6911 b VGebO) und eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro / m² überbauter Fläche / Jahr (Tarifstelle 2.2.1 SNGebV) oder – abhängig vom Bodenrichtwert – in Höhe von 2,50 Euro – 25,00 Euro / m³ umbauten Raumes / Jahr (Tarifstelle 2.2.2 SNGebV) oder in Höhe von 2,50 Euro / m² überbauter Fläche / Jahr – mindestens 20,00 Euro / Jahr – (Tarifstelle 2.2.3 SNGebV) oder – abhängig von der Einstufung der Straße – in Höhe von 15,00 Euro – 19,50 Euro / m² Werbefläche / Monat (Tarifstelle 2.2.4 SNGebV) erhoben.

Rechtsgrundlagen

  • 11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG)

Sondernutzungsgebührenordnung (SNGebV)
Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Vorlage eines vollständigen Antrages innerhalb eines Monats.

Hinweis: Die Genehmigungsfiktion von einem Monat kann durch die Behörde einmalig auf zwei Monate verlängert werden.

Zuständige Behörden
Die Nutzung ist bei dem Bezirksamt, in welchem die Nutzung stattfinden soll, zu beantragen.

Aufstellen von Stelen und Pylonen
Solange diese auf Privatland gestellt und keine Belästigung durch z. B. blendendes Licht  von Ihnen ausgeht sind diese Grundsätzlich genehmigungsfrei.

Erdarbeiten für Fundamente sind durch den Bauherren mit den örtlichen Versorgungsbehörden abzuklären. Für eventuelle Schäden haftet immer zuerst der Bauherr.

Schnelle Hilfe: Montageberatung bei Hr. Egermayer unter der mobilen Tel-Nr.: 0049 173 617 63 14